Die rechtliche Grundlage für den Jugendschutz im Internet: Wir erklären den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Der JMStV ist ein Gesetz der deutschen Bundesländer, das einheitliche Regeln für den Jugendschutz in elektronischen Medien (Internet und Rundfunk) festlegt. Sein Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die ihre Entwicklung beeinträchtigen oder sie gefährden können.
Der Paragraph 7 des JMStV ist die entscheidende Norm für die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten. Er richtet sich an "Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten".
Der Jugendschutzbeauftragte muss über die "erforderliche Fachkunde" verfügen und seine Tätigkeit "weisungsfrei" ausüben können. Dies unterstreicht die Notwendigkeit von Professionalität und Unabhängigkeit.
Die Pflicht ist weitreichender, als viele annehmen. Betroffen sind nicht nur Anbieter von Erotik oder expliziter Gewalt.
Verkauf von Alkohol, Tabak, FSK-18 Filmen/Spielen oder anderen altersbeschränkten Artikeln.
Mehr erfahrenOnline-Spiele mit hohen USK-Freigaben, In-App-Käufen oder unmoderierten Chat-Funktionen.
Mehr erfahrenBereitstellung von Filmen, Serien oder Videos, die nicht für alle Altersgruppen geeignet sind.
Mehr erfahrenPlattformen mit nutzergenerierten Inhalten, Foren oder Dating-Funktionen.
Mehr erfahrenDie Nichtbestellung eines Jugendschutzbeauftragten trotz bestehender Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann von den zuständigen Landesmedienanstalten mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Zudem drohen kostspielige Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
Gehen Sie kein Risiko ein! Die Kosten für einen externen Jugendschutzbeauftragten sind minimal im Vergleich zu den potenziellen Strafen.
Unsere Experten für den JMStV stehen Ihnen zur Seite. Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht einfach und kostengünstig.