Jugendschutzbeauftragter für die Gaming-Branche

Spezialisierte Expertise für Games-Studios, Publisher und Online-Spiele-Plattformen. Sichern Sie die JMStV-Konformität Ihrer Produkte.

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Gaming und Jugendschutz: Eine komplexe Herausforderung

Die Gaming-Industrie ist einer der dynamischsten und innovativsten Bereiche der digitalen Welt. Gleichzeitig steht sie unter besonderer Beobachtung des Jugendmedienschutzes. Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Hürden zu meistern.

Wann ist ein JSB für Gaming-Anbieter Pflicht?

Die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten nach § 7 JMStV ist für die Gaming-Branche von höchster Relevanz. Sie greift insbesondere, wenn Spiele oder Plattformen Inhalte anbieten, die als entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend gelten.

Dies betrifft unter anderem:

  • Spiele mit USK-16 oder USK-18 Einstufung: Der Vertrieb solcher Spiele im Internet erfordert zwingend einen JSB.
  • Online-Spiele mit Interaktion: Spiele mit Chat-Funktionen, nutzergenerierten Inhalten oder Online-Multiplayer.
  • Plattformen & Launcher: Dienste wie Steam, Epic Games Store oder eigene Launcher, die Spiele vertreiben.
  • Spiele mit In-Game-Käufen & Lootboxen: Monetarisierungsmodelle, die als glücksspielähnlich eingestuft werden könnten.

Die USK-Einstufung ist ein wichtiger Baustein, aber der Online-Vertrieb und die Interaktionsmöglichkeiten schaffen zusätzliche Pflichten nach dem JMStV.

Mobiles Gaming

Besondere Herausforderungen im Gaming

Wir kennen die Hot-Topics des Jugendschutzes in der Games-Branche.

USK-Einstufung & Online-Vertrieb

Wir beraten Sie zur korrekten Anwendung der USK-Kennzeichen im Online-Bereich und zur Notwendigkeit von Altersverifikationssystemen (AVS) für Spiele mit hoher Altersfreigabe.

Lootboxen & In-Game-Käufe

Die Regulierung von Lootboxen ist ein zentrales Thema. Wir helfen Ihnen, Ihre Monetarisierungsstrategie rechtssicher zu gestalten und Vorwürfe des verdeckten Glücksspiels zu vermeiden.

Toxisches Verhalten & Moderation

In Online-Communities sind effektive Melde- und Moderationssysteme zum Schutz vor Mobbing, Hassrede und Cybergrooming unerlässlich. Wir beraten Sie bei der Konzeption und Umsetzung.

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Häufige Fragen aus der Gaming-Branche

Mein Spiel hat eine USK-12 Freigabe. Brauche ich wirklich einen JSB?
Das kommt darauf an. Wenn Ihr Spiel Online-Funktionen wie unmoderierte Chats oder nutzergenerierte Inhalte enthält, kann die Pflicht trotzdem bestehen, da durch die Interaktion mit anderen Spielern jugendgefährdende Situationen entstehen können.
Wir sind ein kleines Indie-Studio im Ausland, verkaufen aber auch in Deutschland. Gilt das Gesetz für uns?
Ja, nach dem Marktortprinzip gilt der JMStV für alle Anbieter, die ihre Produkte auf dem deutschen Markt zugänglich machen, unabhängig vom Firmensitz. Ein Verstoß kann auch für ausländische Unternehmen Konsequenzen haben.
Was ist der Unterschied zwischen USK und dem Jugendschutzbeauftragten?
Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) ist für die Altersfreigabe von Spielen auf physischen Datenträgern zuständig. Der Jugendschutzbeauftragte ist eine gesetzliche Anforderung des JMStV für den Online-Bereich. Er berät den Anbieter laufend und ist Ansprechpartner für Nutzer und Behörden, was über eine einmalige Alterseinstufung hinausgeht.

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Konzentrieren Sie sich auf die Entwicklung großartiger Spiele, wir kümmern uns um den Jugendschutz.