Spezialisierte Lösungen für VoD-Anbieter, Mediatheken, Live-Streamer und Video-Communitys. Sichern Sie Ihre Inhalte rechtlich ab.
Jetzt ab 12,90 € absichernVideoinhalte unterliegen besonders strengen Jugendschutzauflagen. Anbieter von Streaming-Diensten, Mediatheken oder Plattformen mit Video-Content müssen die Vorgaben des JMStV genau kennen und umsetzen.
Die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten nach § 7 JMStV ist für Anbieter von Video-Content fast immer gegeben, da bereits die Ausstrahlung von Inhalten, die für Kinder unter 12 Jahren ungeeignet sind (FSK 12), die Pflicht auslösen kann.
Von Alterskennzeichnung bis Sendezeitbeschränkung – wir kennen die Details.
Für Inhalte mit FSK-16 und FSK-18 Freigabe ist ein robustes Altersverifikationssystem zwingend erforderlich. Wir beraten Sie bei der Auswahl und Implementierung konformer Lösungen (z.B. Personalausweis-Check, Schufa-Prüfung).
Alternativ zu einem AVS können Inhalte mit FSK-16-Freigabe in einem "geschlossenen Bereich" nach 22 Uhr und FSK-18-Inhalte nach 23 Uhr gezeigt werden. Wir helfen bei der korrekten technischen Umsetzung.
Alle Inhalte müssen korrekt mit der FSK-Freigabe gekennzeichnet sein. Bei Plattformen mit User-Generated Content ist zudem ein effektives System zur Moderation und Meldung von Inhalten unerlässlich.
Umfassende Betreuung für die komplexen Anforderungen der Streaming-Branche.
Alle Leistungen des Standard-Pakets plus:
Schützen Sie Ihre Zuschauer und Ihr Geschäft. Bestellen Sie jetzt Ihren spezialisierten Jugendschutzbeauftragten.