Jugendschutzbeauftragter für Online-Shops und E-Commerce

Sichern Sie Ihren Online-Handel rechtlich ab. Spezialisierte Lösungen für Shop-Betreiber, Amazon- und eBay-Händler.

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Ist Ihr Online-Shop rechtssicher?

Viele Online-Händler sind sich nicht bewusst, dass sie gesetzlich zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet sein können. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor hohen Bußgeldern. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.

Wann benötigt ein Online-Shop einen Jugendschutzbeauftragten?

Die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten nach § 7 JMStV besteht für Online-Shops immer dann, wenn die angebotenen Produkte oder Medieninhalte potenziell entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind. Dies betrifft eine weitaus größere Produktpalette, als die meisten Händler annehmen.

Beispiele für betroffene Produkte:

  • Medien: Filme & Spiele mit FSK/USK-16 oder FSK/USK-18 Kennzeichnung.
  • Alkoholische Getränke: Wein, Bier, Spirituosen und auch Mischgetränke.
  • Tabakwaren & E-Zigaretten: Inklusive Zubehör und Liquids.
  • Bestimmte Kostüme & Fan-Artikel: Artikel, die mit Horror- oder Gewaltthemen assoziiert werden.
  • Literatur & Zeitschriften: Inhalte, die nicht für alle Altersgruppen geeignet sind.
Mehr zur allgemeinen Pflicht
E-Commerce Sicherheit

Besondere Anforderungen im E-Commerce

Der Online-Handel bringt spezifische Herausforderungen für den Jugendschutz mit sich.

Altersverifikation

Implementierung und Überwachung von wirksamen Altersverifikationssystemen (AVS) im Bestellprozess, um sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu ungeeigneten Produkten erhalten.

Produktpräsentation

Die Bewerbung und Darstellung von altersbeschränkten Produkten muss so gestaltet sein, dass sie Kinder und Jugendliche nicht gezielt anspricht oder zum Kauf animiert.

Marktplätze (Amazon/eBay)

Auch als Händler auf großen Plattformen wie Amazon oder eBay tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzes. Wir kennen die spezifischen Richtlinien der Marktplätze.

Unsere Lösung: Das JUSCHB.de Marketplace-Paket

Unser Premium-Paket, speziell erweitert für die komplexen Anforderungen von Online-Shops und Marktplatz-Händlern.

Häufige Fragen von Shop-Betreibern

Ich verkaufe nur ein einziges Produkt mit FSK-18. Brauche ich trotzdem einen JSB?
Ja. Die Pflicht hängt nicht von der Menge, sondern von der Art der Inhalte ab. Sobald auch nur ein potenziell jugendgefährdendes Produkt angeboten wird, greift die gesetzliche Regelung.
Reicht ein einfacher Alters-Checkbox im Warenkorb aus?
Nein, ein einfacher Klick auf einen Checkbox wird von der Rechtsprechung nicht als wirksames Altersverifikationssystem angesehen. Es sind robustere technische Lösungen erforderlich, bei deren Auswahl und Implementierung wir Sie beraten.
Ich verkaufe über Amazon FBA. Ist Amazon nicht verantwortlich?
Nein. Als Verkäufer der Ware sind Sie der rechtliche Anbieter und somit für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich, auch wenn Amazon die Logistik übernimmt. Amazon stellt zwar Werkzeuge zur Verfügung, die korrekte Anwendung und Überwachung liegt aber bei Ihnen.

Sichern Sie Ihren Online-Shop jetzt ab!

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