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Jetzt ab 12,90 € bestellenViele Online-Händler sind sich nicht bewusst, dass sie gesetzlich zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet sein können. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor hohen Bußgeldern. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.
Die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten nach § 7 JMStV besteht für Online-Shops immer dann, wenn die angebotenen Produkte oder Medieninhalte potenziell entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind. Dies betrifft eine weitaus größere Produktpalette, als die meisten Händler annehmen.
Der Online-Handel bringt spezifische Herausforderungen für den Jugendschutz mit sich.
Implementierung und Überwachung von wirksamen Altersverifikationssystemen (AVS) im Bestellprozess, um sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu ungeeigneten Produkten erhalten.
Die Bewerbung und Darstellung von altersbeschränkten Produkten muss so gestaltet sein, dass sie Kinder und Jugendliche nicht gezielt anspricht oder zum Kauf animiert.
Auch als Händler auf großen Plattformen wie Amazon oder eBay tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzes. Wir kennen die spezifischen Richtlinien der Marktplätze.
Unser Premium-Paket, speziell erweitert für die komplexen Anforderungen von Online-Shops und Marktplatz-Händlern.
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