Jugendschutzbeauftragter für App-Anbieter & Mobile Games

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Apps und Jugendschutz: Eine oft unterschätzte Pflicht

Viele App-Entwickler und Publisher sind sich nicht im Klaren darüber, dass auch sie unter die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) fallen und unter Umständen einen Jugendschutzbeauftragten bestellen müssen.

Kinder mit Apps

Die Pflicht nach JMStV für App-Anbieter

Die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten gilt für Anbieter von Apps und Mobile Games, wenn diese Inhalte enthalten, die als entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend eingestuft werden können. Dies ist schneller der Fall, als viele denken.

Beispiele für betroffene Apps:

  • Spiele: Mobile Games mit Gewaltdarstellungen, Glücksspielelementen (z.B. Lootboxen) oder In-App-Käufen.
  • Soziale Netzwerke & Dating-Apps: Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten und Interaktionsmöglichkeiten.
  • Streaming-Apps: Zugang zu Filmen, Serien oder Musik mit Altersbeschränkung.
  • Nachrichten- & Informations-Apps: Darstellung von Nachrichten, die für Kinder ungeeignet sein können.

Die Altersfreigaben in den App Stores (z.B. Google Play, Apple App Store) sind ein erster Indikator, ersetzen aber nicht die Prüfung nach deutschem Recht.

Herausforderungen für App-Anbieter

Der Jugendschutz im mobilen Ökosystem hat seine eigenen Regeln.

In-App-Käufe & Lootboxen

Die Gestaltung von In-App-Käufen und zufallsbasierten Belohnungssystemen (Lootboxen) steht im Fokus der Jugendschützer, da sie ein finanzielles Risiko und glücksspielähnliche Anreize darstellen können.

Nutzergenerierte Inhalte

In sozialen Apps und Spielen mit Chat-Funktion müssen Mechanismen etabliert werden, um Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten, Mobbing oder Cybergrooming zu schützen.

Datenschutz (DSGVO/GDPR)

Der Jugendschutz ist eng mit dem Datenschutz verknüpft. Besonders die Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen erfordert strenge Maßnahmen und eine klare Kommunikation.

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Ideal für App-Entwickler und Publisher, die eine umfassende und rechtssichere Betreuung benötigen.

Häufige Fragen von App-Anbietern

Meine App hat im App Store eine Freigabe ab 0 Jahren. Bin ich trotzdem betroffen?
Möglicherweise ja. Die Store-Einstufungen (IARC) sind international und ersetzen nicht die Prüfung nach dem strengeren deutschen JMStV. Insbesondere, wenn Ihre App nutzergenerierte Inhalte, Links ins offene Internet oder unmoderierte Chats enthält, kann eine Pflicht bestehen.
Was sind "entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte" in einer App?
Darunter fallen Inhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Beispiele sind Gewaltdarstellungen, sexualisierte Inhalte, aber auch übermäßige Kaufanreize oder glücksspielähnliche Elemente.
Ich bin nur ein kleiner Indie-Entwickler. Gilt die Pflicht auch für mich?
Ja, die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten hängt nicht von der Unternehmensgröße ab, sondern allein von der Art der Inhalte, die Sie anbieten. Gerade für kleine Entwickler ist ein externer Service die einzig wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

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