Sichern Sie Ihre Plattform ab, insbesondere bei nutzergenerierten Inhalten. Professionelle Lösungen für Website-Betreiber.
Jetzt rechtssicher werdenDie Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten betrifft nicht nur Shops oder Gaming-Plattformen. Auch 'normale' Websites, Blogs, Foren oder Community-Seiten können unter den JMStV fallen, insbesondere wenn sie Interaktionsmöglichkeiten bieten.
Ein Jugendschutzbeauftragter wird dann zur Pflicht, wenn Ihre Website entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte bereithält. Der entscheidende Faktor ist hier oft die Möglichkeit für Nutzer, eigene Inhalte zu erstellen (User-Generated Content, UGC).
Wenn Sie Nutzern erlauben, Inhalte auf Ihrer Plattform zu veröffentlichen, tragen Sie eine Mitverantwortung.
Sie können nie vollständig kontrollieren, was Nutzer posten. Problematische Inhalte (Bilder, Texte, Links) können jederzeit auftauchen und erfordern eine schnelle Reaktion.
Eine effektive Moderation von UGC ist zeit- und personalintensiv. Es braucht klare Richtlinien, technische Werkzeuge und geschulte Moderatoren.
Als Betreiber haften Sie unter bestimmten Umständen für die von Ihren Nutzern eingestellten Inhalte. Ein fehlendes oder mangelhaftes Jugendschutzkonzept erhöht dieses Risiko enorm.
Mit unseren Paketen erhalten Sie nicht nur einen gesetzlich vorgeschriebenen Ansprechpartner, sondern auch wertvolle Unterstützung.
Die Basis-Absicherung für kleinere Websites und Blogs.
Empfohlen für Foren, Communitys und Websites mit viel UGC.
Zeigen Sie Verantwortung und schützen Sie Ihre Nutzer und Ihr Projekt. Wir helfen Ihnen dabei.