Jugendschutz für Websites, Foren & Communities

Sichern Sie Ihre Plattform ab, insbesondere bei nutzergenerierten Inhalten. Professionelle Lösungen für Website-Betreiber.

Jetzt rechtssicher werden

Auch Ihre Website kann betroffen sein

Die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten betrifft nicht nur Shops oder Gaming-Plattformen. Auch 'normale' Websites, Blogs, Foren oder Community-Seiten können unter den JMStV fallen, insbesondere wenn sie Interaktionsmöglichkeiten bieten.

Community Moderation

Die Pflicht für Website-Betreiber

Ein Jugendschutzbeauftragter wird dann zur Pflicht, wenn Ihre Website entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte bereithält. Der entscheidende Faktor ist hier oft die Möglichkeit für Nutzer, eigene Inhalte zu erstellen (User-Generated Content, UGC).

Beispiele für betroffene Websites:

  • Foren & Diskussionsplattformen: Nutzer können Themen und Beiträge erstellen, die potenziell gegen den Jugendschutz verstoßen.
  • Blogs mit Kommentarfunktion: Auch Kommentare sind nutzergenerierte Inhalte, die moderiert werden müssen.
  • Soziale Netzwerke & Communitys: Plattformen, deren Hauptzweck die Interaktion und das Teilen von Inhalten ist.
  • Dating-Websites: Kontaktanbahnung und die Art der Profile können jugendschutzrelevant sein.
  • Nachrichtenportale: Berichterstattung über Gewalt, Kriminalität oder Katastrophen kann für Kinder ungeeignet sein.

Die Herausforderung: User-Generated Content (UGC)

Wenn Sie Nutzern erlauben, Inhalte auf Ihrer Plattform zu veröffentlichen, tragen Sie eine Mitverantwortung.

Unvorhersehbare Inhalte

Sie können nie vollständig kontrollieren, was Nutzer posten. Problematische Inhalte (Bilder, Texte, Links) können jederzeit auftauchen und erfordern eine schnelle Reaktion.

Moderationsaufwand

Eine effektive Moderation von UGC ist zeit- und personalintensiv. Es braucht klare Richtlinien, technische Werkzeuge und geschulte Moderatoren.

Rechtliches Risiko

Als Betreiber haften Sie unter bestimmten Umständen für die von Ihren Nutzern eingestellten Inhalte. Ein fehlendes oder mangelhaftes Jugendschutzkonzept erhöht dieses Risiko enorm.

Unsere Lösung: Beratung & Absicherung

Mit unseren Paketen erhalten Sie nicht nur einen gesetzlich vorgeschriebenen Ansprechpartner, sondern auch wertvolle Unterstützung.

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  • Gesetzlich konforme Benennung
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Häufige Fragen von Website-Betreibern

Mein Forum wird von ehrenamtlichen Moderatoren betreut. Reicht das nicht?
Ehrenamtliche Moderatoren sind wertvoll, aber sie ersetzen nicht den gesetzlich geforderten Jugendschutzbeauftragten. Dieser muss über eine nachgewiesene Fachkunde verfügen und agiert als zentrale, weisungsfreie Instanz und offizieller Ansprechpartner.
Ich habe doch einen Disclaimer, dass ich nicht für die Inhalte der Nutzer hafte.
Ein solcher Disclaimer hat in der Praxis kaum rechtliche Wirkung. Die Störerhaftung (insbesondere nach dem neuen Digitale-Dienste-Gesetz) verpflichtet Betreiber von Plattformen, nach Kenntnisnahme von Rechtsverstößen zu handeln. Ein Jugendschutzkonzept ist Teil dieser Pflicht.
Was ist, wenn meine Website rein privat und nicht kommerziell ist?
Der JMStV unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen kommerziellen und privaten Angeboten. Sobald eine Website "allgemein zugänglich" ist, fällt sie unter das Gesetz. Die Pflicht zur Bestellung eines JSB gilt jedoch nur für "geschäftsmäßig" erbrachte Telemedien. Die Grenze ist hier oft fließend (z.B. durch Werbebanner). Eine rechtliche Prüfung ist ratsam.

Machen Sie Ihre Community zu einem sicheren Ort!

Zeigen Sie Verantwortung und schützen Sie Ihre Nutzer und Ihr Projekt. Wir helfen Ihnen dabei.