Professioneller Jugendschutzbeauftragter für Ihre Website

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten nach JMStV - Extern, professionell, kostengünstig

Was ist ein Jugendschutzbeauftragter?

Ein Jugendschutzbeauftragter ist nach § 7 JMStV für bestimmte Anbieter von Telemedien verpflichtend und überwacht die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.

Gesetzliche Pflicht

Nach § 7 JMStV müssen Anbieter von Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten können, einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.

Externe Lösung

Sie können einen externen Jugendschutzbeauftragten bestellen, der kostengünstiger und professioneller ist als eine interne Lösung.

Rechtssicherheit

Mit unserem Service erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und sind vor rechtlichen Konsequenzen geschützt.

Warum JUSCHB.de wählen?

Wir bieten Ihnen eine professionelle, kostengünstige und rechtssichere Lösung für Ihre Jugendschutz-Anforderungen.

Professionelle Expertise

Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Jugendschutz und Medienrecht. Wir kennen die aktuellen Bestimmungen und helfen Ihnen bei der rechtssicheren Umsetzung.

Kostengünstige Lösung

Im Vergleich zu einer internen Lösung sparen Sie erhebliche Kosten. Keine Personalkosten, keine Schulungen, keine Weiterbildungen - alles aus einer Hand.

Schnelle Umsetzung

Nach der Bestellung können Sie sofort mit der Umsetzung beginnen. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

Professionelle Beratung

Unsere Leistungspakete

Wählen Sie das passende Paket für Ihre Anforderungen

Standard

12,90€
pro Monat
  • Öffentliche Benennung als Jugendschutzbeauftragter
  • Beratung per E-Mail
  • Ansprechpartner für Nutzer
  • Zugriff auf Kundencenter mit Checklisten, eBook und News
  • JUSCHB.de Siegel

🎯 Kundencenter-Zugang inklusive!

Exklusiver Zugang zu Checklisten, eBooks und aktuellen Jugendschutz-News

Kundencenter ansehen
Details ansehen

Marketplace

34,90€
pro Monat
  • Alle Premium-Leistungen
  • Marktplatz-Prüfung
  • Technische Prüfung
  • Prüf-Bericht
  • Jährliche Wiederholung
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Für wen ist ein Jugendschutzbeauftragter Pflicht?

Diese Anbieter müssen nach JMStV einen Jugendschutzbeauftragten bestellen

Online-Shops & E-Commerce

Betreiber von Online-Shops, Marktplätzen und E-Commerce-Plattformen, die Produkte verkaufen, die für Jugendliche ungeeignet sein könnten.

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Gaming & Apps

Entwickler und Publisher von Spielen, Mobile Apps und Online-Games, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden können.

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Streaming & Video

Betreiber von Streaming-Portalen, Video-Plattformen und Audio-Diensten mit nutzergenerierten oder professionellen Inhalten.

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Websites & Communities

Betreiber von Communities, Foren, Dating-Seiten und anderen interaktiven Websites mit nutzergenerierten Inhalten.

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Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um den Jugendschutzbeauftragten

Wann brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten?
Nach § 7 JMStV müssen Anbieter von Telemedien einen Jugendschutzbeauftragten bestellen, wenn ihre Inhalte entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sein können. Dies betrifft insbesondere Online-Shops, Gaming-Plattformen, Streaming-Dienste und Communities.
Was kostet ein externer Jugendschutzbeauftragter?
Unsere Preise beginnen bei 12,90€ pro Monat für das Standard-Paket. Je nach Ihren Anforderungen bieten wir auch Premium (24,90€) und Marketplace (34,90€) Pakete an. Bei mehreren Domains gewähren wir attraktive Rabatte.
Wie läuft die Bestellung ab?
Nach der Bestellung über unseren Partner erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und können den Jugendschutzbeauftragten sofort auf Ihrer Website benennen. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.
Was passiert bei Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen?
Verstöße gegen die JMStV-Bestimmungen können zu Bußgeldern bis zu 500.000€ führen. Mit unserem Service sind Sie rechtssicher aufgestellt und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
Kann ich den Service jederzeit kündigen?
Ja, unsere Verträge sind flexibel gestaltbar. Bei monatlicher Abrechnung können Sie quartalsweise kündigen, bei jährlicher Abrechnung zum Ende der Laufzeit.

Jetzt Jugendschutzbeauftragten bestellen

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und schützen Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen